Hinweis zur Künstlersozialkasse (KSK):

SBK weist darauf hin, dass durch eine regelmäßige oder wiederkehrende Beauftragung von freischaffenden Künstlern (auch Designern, Webdesignern, Illustratoren) oder Publizisten eine Abgabepflicht nach dem KSVG entstehen kann. Weitere Informationen unter www.kuenstlersozialkasse.de

 

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