ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Stephanie Bardoux · Kommunikationsdesign (nachfolgend „SBK” genannt) und dem Auftraggeber erteilten Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Auftragsvergabe

(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und Dienstleistungen auf den Gebieten Grafik-Design und Web-Design.

(2) Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen und mündlichen Vertrages von SBK mit Auftraggebern.

(3) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung, der Übermittlung von Arbeitsunterlagen an SBK gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
Ausgenommen sind alle digitalen oder gedruckten Infomaterialen, die für die Abschätzung des Arbeitsaufwands notwendig sind und zu diesem Zweck vor der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt werden.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von SBK mit einer handschriftlichen Unterzeichnung anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht extra widersprochen worden ist.

Nutzungsrechte/Gestaltungsfreiheit/Vorlagen

(1) Sämtliche künstlerischen Arbeiten von SBK unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht.

(2) SBK räumt dem Auftraggeber das jeweils vertraglich vereinbarte und auf der Rechnung ausgewiesene Nutzungsrecht ein. Darüberhinaus gehende Nutzungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen sind gesetzeswidrige Verwendungsmöglichkeiten wie unaufgeforderte Massenmails (SPAM), illegale Geschäftspraktiken oder eine inhaltliche Umgebung, die Dritte in ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt.

(3) Stellt SBK Verstöße gegen diese Vereinbarung fest, werden dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte umgehend entzogen und gehen wieder auf SBK über. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber schriftlich informiert.

(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die gelieferten Arbeiten zu bearbeiten oder zu verändern. Er ist außerdem nicht berechtigt, seinen Kunden und Partnern Nutzungsrechte einzuräumen, ohne dass SBK finanziell beteiligt wird.

(5) SBK behält sich das Recht vor, alle abgelieferten künstlerischen Arbeiten für die Eigenwerbung auf der Domain www.bardoux-design zu verwenden.

6) Die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.

(7) Abgelieferte Arbeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet oder die Abnahme schriftlich oder mündlich erklärt bzw. die Rechnung über den Auftrag bezahlt hat.

(8) Wird ein Auftrag aus Gründen, die SBK nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann sie ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann SBK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann SBK auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(9) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SBK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Korrektur/Produktionsüberwachung/Belegmuster

(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind SBK Korrekturmuster vorzulegen.

(2) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

(3) Die Produktionsüberwachung durch SBK erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist SBK berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben und haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber SBK 5-6 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. SBK ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Eigentumsvorbehalt/Digitale Daten

(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

(2) Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(3) Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

(4) SBK  ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat SBK dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von SBK  geändert werden.

Zahlungsweise/Vergütung/Abnahme

(1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.  Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist SBK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Monat zu verlangen.

(2) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind nach Zustandekommen eines Vertrages nach Auftragsfreigabe  30 Prozent des Auftragswertes als Abschlags- bzw. Teilzahlung fällig. Nach Fertigstellung des Auftrages durch die Abnahme des Auftraggebers werden die restlichen 70 Prozent mit Zugang der Schlussrechnung fällig.

Haftung

(1) SBK haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Auch die inhaltliche Korrektheit aller in den Arbeiten erwähnten Angaben liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Mit der Freigabe geht jegliche Haftung auf diesen über.

(2) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen

(3) SBK haftet nicht für Fehler auf Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. SBK haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SBK keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit SBK kein Auswahlverschulden trifft. SBK tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

(5) Der Auftraggeber stellt SBK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SBK stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

(6) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe von SBK. Sie haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.

(7) Gerichtsstand ist Stade.

(8) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

2015    Stephanie Bardoux, Dipl. Designerin

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